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   BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 151/01   

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https://dejure.org/2002,4237
BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 151/01 (https://dejure.org/2002,4237)
BayObLG, Entscheidung vom 07.03.2002 - 2Z BR 151/01 (https://dejure.org/2002,4237)
BayObLG, Entscheidung vom 07. März 2002 - 2Z BR 151/01 (https://dejure.org/2002,4237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 4

  • archive.org

    §§ 10, 16, 23 WEG
    Wirksamkeit einer durch Gemeinschaftsordnung getroffene Regelung über Zahlungspflicht für Wohngeldrückstände auch für Rechtsnachfolger unmittelbar durch Sondereigentumserwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2 § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 4
    Haftung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers - Kein Einwand gegenüber bestandskräftiger Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohngeldrückstandshaftung des Erwerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; Gemeinschaftsordnung; Haftung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers; Zahlungspflicht des Rechtsnachfolgers; Schuldrechtliche Übernahme; Erwerb von Sondereigentum

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 30/00
  • AG Nürnberg - 1 UR II 37/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 5850/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 6055/00
  • BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 151/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 492
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Auszug aus BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 151/01
    c) Die Zahlungspflicht der Antragsgegnerin besteht, weil die Regelung der Gemeinschaftsordnung diese wirksam für die entstandenen Rückstände haften lässt (vgl. dazu im einzelnen BGH NJW 1994, 2950 f.).

    In der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung kann wirksam bestimmt werden, dass der rechtsgeschäftliche Sondernachfolger für die Rückstände des früheren Wohnungseigentümers einzustehen hat; die Haftung wird unmittelbar durch den Erwerb des Sondereigentums ausgelöst, ohne dass es einer schuldrechtlichen 1~bernahme bedarf (BGH NJW 1994, 2950 ff.).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 151/01
    Selbst wenn dies erst nach dem Zeitpunkt erfolgt sein sollte, auf den sich die Eigentümerbeschlüsse beziehen, würde es sich nur um vereinbarungswidrige, nicht aber um nichtige Eigentümerbeschlüsse handeln (vgl. BGH NJW 2000, 3500/3503; Lüke ZWE 2002, 49/54).
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